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SFV-STELLUNGNAHME ZUM ENTSCHEID DES BUNDESRATES

"Das ist eine sehr gute Nachricht für alle Fussballspielerinnen und Fussballspieler in der Schweiz und Liechtenstein. Damit steht nach heutigem Kenntnisstand einer geordneten Vorbereitung und dem planmässigen Beginn der neuen Saison nichts mehr im Wege. Der Verband wird zeitnah über allenfalls notwendige Schutzmassnahmen und Hygienevorschriften für Trainings und Spiele ab dem 6. Juni informieren."

Sportveranstaltungen wieder möglich

Für Sportveranstaltungen gelten dieselben Regeln wie für alle anderen Veranstaltungen. Wettkämpfe in Sportarten mitständigem, engem Körperkontakt, wie Schwingen, Judo, Boxen oder Paartanz sind voraussichtlich bis am 6. Juli 2020 untersagt. Der Trainingsbetrieb ist für alle Sportarten ab dem 6. Juni ohne Einschränkung der Gruppengrösse wieder erlaubt. Dies gilt auch für Sportaktivitäten, in denen es zu engem Körperkontakt kommt. In diesen Sportarten müssen die Trainings aber in beständigen Teams stattfinden und Präsenzlisten geführt werden.

 

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